Sozialrecht

Das sehr spezielle Rechtsgebiet des Sozialrechts führte in der anwaltlichen Tätigkeit lange ein Schattendasein. Umständliche Rechtsnormen, unbekannte Verfahrensweisen, undurchschaubare Vergütungsberechnung schreckten bis vor wenigen Jahren viele Anwaltskollegen ab, sich mit dem Sozialrecht zu befassen.

 

Bereits während des Studiums und später in der berufspraktischen Ausbildung (Referandariat) habe ich mich jedoch intensiv mit diesem Fachgebiet beschäftigt und von Anbeginn meiner anwaltlichen Tätigkeit an einen nicht unerheblichen Schwerpunkt meiner Tätigkeit darauf gelegt.

 

Auch heute gilt aber immer noch: Der Sozialrechtsfall "so nebenher" bringt weder dem Anwalt noch dem Mandanten Vergnügen und Nutzen.

 

Nehmen Sie hier bei mir auf langjähriger praktischer Tätigkeit basierende Beratung und Vertretung u. a. in folgenden Sozialrechtsgebieten in Anspruch:

 

  • Erwerbsminderungs-, Berufsunfähigkeits- und Altersrenten
  • Rehabiliationsleistungen der Rentenversicherung und der Krankenversicherung
  • Frühförderung für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder
  • Krankengeldzahlung, Leistungen der Krankenversicherung
  • Pflegegeldzahlung und alle Leistungen der Pflegeversicherung
  • Schwerbehinderung und damit zusammenhängende Fragen (Gleichstellung, Grad der Behinderung, Behindertausweis etc.)
  • Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") und Sozialhilfe
  • Arbeitslosenversicherung bei der BA für Arbeit
  • Ausbildungsförderung (z. B. BAföG)
  • Rundfunkgebührenbefreiiung ("GEZ")
  • Statusfragen (Feststellung, ob Versicherungspflicht in der Sozialversicherung besteht)
  • Beitragsrecht der gesetzlichen Sozialversicherung

 

Außerdem berate und vertrete ich Sie in alle Fragen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung, Beihilfen für Beamte, Rentenversicherung der Selbständigen (z. B. Versorgungswerk, Landwirtschaftliche Alterskasse) und in Fragen rund um die Künstlersozialversicherung.

 

 

 

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