25 Jahre ASH – Arbeitslosenselbsthilfe e.V. Kamenz

03. Mai 2016

Man kann sich schon die philosophische Frage stellen, ob man sich über ein solches Jubiläum in unserem doch eigentlich so reichen Land freuen sollte. Leider leben aber immer noch viel zu viele Menschen am Rande der Gesellschaft. Um so wichtiger ist es, dass es engagierte Mitmenschen gibt, die sich nicht nur um ihr eigenes Wohlergehen bemühen. Wir haben deshalb die Einladung des Vereins anlässlich seiner Präsentation am Einkaufssonntag am 10.04.2016 gern angenommen, um Vorstand und Mitgliedern des Vereins für ihr Wirken Dank zu sagen und die weitere Tätigkeit mit einer finanziellen Zuwendung zu unterstützen.

 

Vorsicht! Falle für Altersrentner beim Betrieb von Solaranlagen!

12.01.2016

Das Sozialgericht Mainz mit Urteil vom 27.11.2015 (Az.:S 15 R 389/13) entschieden, dass sich ein Altersrenter die aus dem Betrieb einer Solaranlage erhaltenen Einnahmen sind auf seine Altersrente anzurechnen muss. Überschreitet er dadurch die Hinzuverdienstgrenze (zu finden z. B. im Rentenbescheid) kann dies dazu führen, dass bereits ausgezahlte Rentenleistungen zurückerstattet werden müssen (im konkreten Fall mehr als 2.400 €).

Auch das Argument des Rentners, dass es doch darauf ankommen müsse, ob das Einkommen einer Tätigkeit entspringe, ließ das SG Mainz nicht gelten.

Anders als der Rentner meinte, seien die Einnahmen aus dem Betrieb einer Solaranlage nicht mit Erträgen aus einer Kapitalanlage vergleichbar. Einnahmen aus dem Betrieb einer Solaranlage sind nach Meinung des SG Arbeitseinkommen im Sinne des Rentenrechts. Ausreichend sei hierfür, dass der Kläger durch den Betrieb der Solaranlage eine unternehmerische Stellung innehabe, welche ihm die Einkünfte vermittle.

Zu Möglichkeiten, solche Folgen zu vermeiden, berate ich Sie gern.

Dumm gelaufen

08. Januar 2015

Darf man als Autofahrer die Verantwortung für die Geschwindigkeit an ein Assistenzsystem übertragen? Eine Frage, die das Amtsgericht Lüdinghausen beschäftigte.

Ein Autofahrer fuhr auf einer Landstraße. Es galt ein Tempolimit von 100 km/h, welches der Fahrer auch in seinen Tempomat eingegeben hatte. Bei einem Überholmanöver bemerkte er aber, dass aus einer Einfahrt ein Fahrzeug auf die Gegenfahrbahn zu fahren drohte. Um eine Kollision zu vermeiden, gab der Fahrer Vollgas und überschritt die 100 km/h bewusst. Sodann scherte er wieder auf die rechte Fahrbahn ein, bremste aber nicht aktiv, sondern verließ sich darauf, dass der Tempomat wieder anspringen und das Tempo drosseln würde. In diesem Moment wurde er geblitzt.

Gegen den Bußgeldbescheid legte der Fahrer Widerspruch ein. Sein Argument: Er habe die Geschwindigkeit aufgrund einer Notstandssituation überschritten und sich sodann berechtigterweise darauf verlassen, dass der Tempomat die Geschwindigkeit wieder drosselt. Die Behörde sah das anders und die Sache ging vor Gericht.

Fahrzeugführer muss handeln

Dieses hielt am Bußgeldbescheid fest. Zwar sei sicher zunächst eine notstandsähnliche Situation gegeben gewesen, doch direkt nach Beendigung der Rettungsaktion sei der Betroffene als Fahrzeugführer verpflichtet gewesen, aktiv die Einhaltung des Tempolimits wiederherzustellen. Keinesfalls hätte er sich auf den Tempomat verlassen dürfen, da er persönlich als Fahrzeugführer handeln muss. Ein Abwälzen dieser Pflicht auf ein Fahrerassistenzsystem sei auszuschließen.

Es sei vielmehr sogar so, dass der Vortrag des Betroffenen dazu führe, von einem bewussten, also vorsätzlichen Überschreiten der Geschwindigkeit auszugehen. Das Gericht sah sich gezwungen, die Geldbuße zu verdoppeln.

AG Lüdinghausen, Urteil vom 12.5.2014, Az.: 19 OWi-89 Js 511/14 - 46/14.

Quelle: ADAC-Newsletter vom 08.01.2015

 

Kreditgebühren - Die Uhr tickt!

02. Dezember 2014

Nachdem der Bundesgerichtshof mit zwei Urteilen im Mai 2014 endgültig Klarheit geschaffen hat, dass Banken neben Zinsen nicht auch noch Kreditbearbeitungsgebühren erheben dürfen, ist nun Eile geboten, wenn der Bankkunde sein Geld noch retten will.

 

Im Oktober 2014 hat der BGH weiter entschieden, dass die Rückforderung von Gebühren, die vor dem 01.01.2004 gezahlt worden sind, wegen Verjährung nicht mehr möglich ist. Für spätere Zahlungen, die bis zum 31.12.2011 geleistet wurden, verjähren die Ansprüche der Kunden mit Ablauf des 31.12.2014.

 

"Gerettet" werden können diese nur bei gerichtlicher Geltendmachung - Klage oder Mahnbescheid - bis zum 31.12.2014 (Eingang bei Gericht).

 

Kurzentschlossene müssen sich deshalb jetzt beeilen - nur ein Schreiben an die Bank genügt nicht, wenn diese darauf nicht rechtzeitig zahlt oder gar ablehnt!

 

Mein Team und ich helfen Ihnen gern!

Mehr Zinsen und Schadenspauschale bei Zahlungsverzug

14. Oktober 2014

Etwas versteckt im „Huckepack“ mit einem Gesetz zur Änderung der Erneuerbare-Energien-Gesetzes hat der Bundestag einige Neuregelungen zur – hoffentlich! – Verbesserung der Zahlungsmoral auf den Weg gebracht, die (überwiegend) bereits am 29.07.2014 in Kraft getreten sind.

 

Zunächst einmal wurde der gesetzliche Verzugszinssatz für Geschäfte zwischen Unternehmern von 8 auf 9 % angehoben, § 288 Abs. 2 BGB.

 

Außerdem wurde für Gläubiger, die eine Forderung gegen einen Unternehmer haben, eine Art „Strafschadensersatz“ eingeführt. Sie dürfen nun für jede rückständige Forderung (auch jede Teilforderung) zusätzlich zum eigentlichen Verzugsschaden eine weitere Pauschale in Höhe von 40 € geltend machen, § 288 Abs. 5 S. 1 BGB. Allerdings muss diese Pauschale auf ggf. später entstehende Rechtsverfolgungskosten – z. B. Anwaltskosten – angerechnet werden, § 288 Abs. 5 S. 3 BGB. Wie dies im Einzelnen funktionieren wird, bleibt abzuwarten.

 

Diese Regeln gelten für alle nach dem 28. Juli 2014 abgeschlossenen Verträge. Bei am 28. Juli 2014 bereits bestehenden Dauerschuldverhältnissen – z. B. Mietverträgen – dürfen diese Regeln allerdings erst nach dem 30.06.2016 angewendet werden.

OLG Hamm: Fahrverbot bei „Schneeflocke“

14. Oktober 2014

Eine böse Überraschung bereitete das OLG Hamm am 04.09.2014 einem Kraftfahrer. Der war auf eine Straße, auf der normalerweise 100 km/h erlaubt gewesen wären, mit 125 km/h unterwegs. Vor der Messstelle stand zusätzlich ein Schild mit einer Begrenzung der Geschwindigkeit auf 80 km/h. Dort war außerdem die „Schneeflocke“ (Zusatzzeichen als Hinweis für gefährlich glatte Stellen) angebracht. Da kein Schnee lag, wähnte der Kraftfahrer, er hätte 100 km/h fahren dürfen, weshalb er nur 25 km/h zu schnell gewesen sei.

 

Dies sah das Amtsgericht – nun bestätigt vom OLG – anders: Die „Schneeflocke“ sei nur ein allgemeines Hinweiszeichen. Anders als das Zeichen  ordne die „Schneeflocke“ keine Geschwindigkeitsregelung an, die nur bei bestimmten Witterungsverhältnissen einzuhalten sei. Das Schild „80“ habe deshalb unabhängig davon gegolten, ob Schnee gelegen habe oder nicht.

Sozialrecht aktuell

2014-07-07 Unser aktueller Fall zum Thema Inklusion. Der junge Mann, seine Mutter, mein Team und ich freuen uns auf Ihr Interesse als Unterstützung für unseren Kampf gegen die Behörden. Quelle: Sächs. Zeitung vom 05./06.07.2014. Lokalausg. Kamenz, S. 15

10.04.2013

Hörgerät von der Bundesagentur für Arbeit?

Da hat die Bundesagentur für Arbeit wieder einmal für einen juristischen Lacher gesorgt: Wie der Beck-Verlag in seinem aktuellen Online-Newsletter berichtet, hat das Hessische Landessozialgericht am 12.12.2012 die Bundesagentur für Arbeit verurteilt, einer schwerhörigen Frau neue Hörgeräte zu bezahlen.

 

Da die Agentur den Antrag nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von 2 Wochen an die eigentlich zuständige Krankenkasse weitergeleitet hat, war sie trotz Unzuständigkeit zur Leistungserbringung verpflichtet. (Aktenzeichen L 6 AL 16/09).

 

Wenn man bei der Agentur die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ernst genommen hätte, hätte man auch selbst darauf kommen können. Denn der Deutschen Rentenversicherung ist gleiches auch schon in etlichen Fällen passiert.



09.03.2012:

Sozialgericht Dresden bestätigt: Nach einer Geschlechtsumwandlung (hier: Mann zu Frau) besteht auch ein Anspruch gegen die gesetzliche Krankenkasse auf Übernahme der Kosten weiterer kosmetischer Eingriffe (hier Verkleinerung eines sehr prominenten Adamsapfels). Allerdings muss ich betonen, dass das von mir erstrittene Urteil derzeit noch nicht rechtskräftig ist und ausdrücklich als Einzelfallentscheidung anzusehen ist. Siehe nachstehendes Urteil vom 09. März 2012.

 

Nachtrag vom 25.06.2012:

Die AOK hat gegen das Urteil inzwischen Berufung eingelegt. Die Entscheidung ist also noch nicht bindend. Ich berichte vom Verfahrensfortgang.

 

Aktualisierung vom 12.09.2012

Am 11.09.2012 hat das Bundessozialgericht in zwei Urteilen näher präzisiert, wann Transsexuelle Anspruch darauf haben, dass ihre Krankenkasse die Kosten für weitere kosmetische Operationen übernimmt. Wieder mehr Hoffnung im Fall nach der Berufung der AOK!

Bundessozialgericht - B 1 KR 9/12 R, B 1 KR 3/12 R -



Hier das Urteil des SG Dresden gegen die AOK vom 09.03.2012 (Az.: S 34 KR 34/11).
SG Dresden 2012-03-09 S 34 KR 34-11.pdf
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Verkehrsrecht aktuell

01.07.2012
Urlaubstipps für Ihre Auslandsreise
2012-06-18 Urlaubstipps für die Auslands[...]
PDF-Dokument [82.6 KB]

17.02.2012

Beschluss in einer Bußgeldsache zur "Blitzertonne" des Landratsamtes Bautzen. Problem hier: Der korrekte Aufbau ließ sich nicht nachvollziehen. Kein Bußgeld, keine Punkte. Aber die eigenen Kosten bleiben. Darum: Rechtsschutz versichern!



Fahrerlaubnis künftig schon bei 8 Punkten weg? (09.02.2012)
Hier eine erste Vorschau auf die Planungen des Bundesverkehrsministerium zur Reform des Flensburger Punkteregisters.
2012-02-09 Fahrerlaubnis künftig schon b[...]
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Geplante Punktereform (27.06.2012)
Ergänzung zum Beitrag vom 09.02.2012:
Stand der Punktereform zum 25.06.2012.
2012-06-27 Aktuelle Informationen zur Pu[...]
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Geplante Punktereform (30.11.2012)
Ergänzung zu den Beiträgen vom 09.02. und 27.06.2012:
Stand der Punktereform zum 29.11.2012 - Referentenentwurf des Bundesverkehrsministeriums liegt vor - Inkrafttreten zum 01.02.2014 geplant
2012-11-29 Aktuelles zur Punktereform.pd[...]
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